Mehr Kindergeld und mehr Hartz IV für Kinder und Jugendliche ab Januar 2021

Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Mehr Kindergeld und mehr Hartz IV für Kinder und Jugendliche ab Januar 2021 (©Adobe Stock)

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben.

Erhöhung von Hartz IV

Ab dem kommenden Jahr können Hartz-IV Empfänger mit etwas mehr Geld rechnen. In seiner letzten Sitzung am Freitag machte der Bundesrat den Weg frei für insgesamt 24 Beschlüsse und stimmt einer Erhöhung der Hartz IV Regelsätze ab Januar 2021 zu. Außerdem soll es steuerliche Entlastungen für Familien und Vereinfachungen bei Anträgen auf Kinder- und Elterngeld geben.

Hartz-IV-Empfänger erhalten ab Januar 2021 höhere Regelsätze: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.

Kinder bis fünf Jahre haben ab Januar Anspruch auf 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 309 statt bisher 308 Euro. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro.

Hintergrund für die Änderung ist das Vorliegen einer aktuellen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Anhand der neuen Informationen hat die Bundesregierung die Regelsätze angepasst, um die Bedarfe verfassungskonform auszugestalten. Dabei wurden unter anderem die Kommunikationsausgaben ergänzt, um die Kosten für Handynutzung zu berücksichtigen. Neu ist auch der Härtefall-Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern, sofern diese nicht kostenlos ausleihbar sind.

Vereinfachungen bei Anträgen auf Elterngeld und Kindergeld

Außerdem hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Quelle: Bundesrat billigt 24 Gesetze aus Bundestag vom 27.11.2020

Ernsting’s: 20% Rabatt auf Kleidung und Spielsachen von Paw Patrol, Peppa Wutz, Elsa und Co

Aufgepasst! Für alle Inhaber der Jahreskarte gibt es vom 13.11. bis 15.11.2020 20% Rabatt bei Ernsting’s family. Falls ihr noch keine habt, könnt ihr diese einfach bei der Bestellung mit einem Klick aktivieren und euch die 20% Rabatt sichern – das ganze dauert nur eine Sekunde.  Der Rabatt gilt auf Neuheiten der beiden heute gestarteten Themenwelten. Mit dabei sind tolle Spielsachen von Paw Patrol, Peppa Wutz – aber auch Themen wie Autos, Puppen oder Pferde sind vertreten. Auch Kleidung mit den Lieblingshelden der Kinder ist in der Rabattaktion dabei. Hier könnt ihr euch alle Neuheiten ansehen:

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Kinderzuschlag steigt: mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Nach dem jetzt vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht.

Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.

Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen steigt auf 205 Euro (© Adobe Stock)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines unserer wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen für die Existenzsicherung ihrer Kinder mehr brauchen, dann ist es gut und richtig, dass auch der Kinderzuschlag steigt. Deshalb haben wir im Starke-Familien-Gesetz vorgesehen, dass der Kinderzuschlag entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums dynamisiert wird.

Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen für die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verfügung. Sie erhalten den Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld. Sie können auch von den Kita-Gebühren befreit werden.“

Existenzminimum und Dynamisierung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern. Im aktuellen 13. Existenzminimumbericht wird das monatliche sächliche Existenzminimum für das Jahr 2021 für Kinder mit durchschnittlich 451 Euro angegeben.

Von diesem bezifferten Existenzminimum eines Kindes hängt seit der Dynamisierung des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die zum 1. Januar 2021 das erste Mal greift, auch die Höhe des Kinderzuschlags ab. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags berechnet sich aus dem sächlichen Existenzminimum abzüglich des Kindergelds für das erste Kind und abzüglich des Betrags für Bildung und Teilhabe; maßgeblich sind die entsprechenden Beträge im Existenzminimumbericht.

Viele Entlastungen für Familien mit kleinen Einkommen

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Derzeit beträgt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185 Euro – sie wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erhöht wird, kostenlose Schülerfahrkarten, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und kostenlose Nachhilfe sowie einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.

Der Kinderzuschlag wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz grundlegend ausgebaut. Auch die Anpassungen zum „Notfall-KiZ“ im Zuge der Corona-Krise helfen, dass der Kinderzuschlag bei vielen Kindern direkt ankommt. Außerdem hat sich infolge der Krise und der damit vielfach verbundenen Einkommenseinbußen der Kreis der Anspruchsberechtigten nochmals vergrößert, so dass mehr Familien Kinderzuschlag erreicht werden. Im Januar 2020 waren es noch 299.168 Kinder, die den Zuschlag erhalten haben – aktuell sind es 888.398 Kinder. Und schließlich helfen die verstärkte Bekanntmachung und die erfolgreiche Digitalisierung der Leistung, dass mehr Kinder den Kinderzuschlag bekommen.

Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterstützen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2020 verlängert. Vermögen wird damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

Der Kinderzuschlag ist ein auf Dauer angelegtes Instrument – nicht zu verwechseln mit dem Kinderbonus – der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro im Rahmen des Konjunkturpakets.

Kinderzuschlag-Anspruch prüfen und Antrag stellen

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt. Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.

Adventskalender für Babys und Kleinkinder + Verlosung

Adventskalender für Babys und Kleinkinder zu finden, ist gar nicht so leicht. Denn oftmals verbergen sich hinter den Türchen Kleinteile, die gefährlich sein können oder die Spielzeuge sind schlichtweg noch nicht interessant für die Kleinen. Ebenso wollen die meisten Eltern beim ersten Adventskalender gern auf Süßigkeiten verzichten.

Auf unserer großen Übersichtsseite findet ihr die schönsten Adventskalender für Babys und Kleinkinder. Und das Beste: Zwei unserer absoluten Favoriten könnt ihr sogar gewinnen. Welche das sind, lest ihr hier.

Freche Freunde Adventskalender

Der Adventskalender von Freche Freunde ist richtig toll für Kleinkinder. Er ist riesig (fast so groß wie DIN A2 und über 2 kg schwer) und dadurch robust und stabil. Jede der 24 Überraschungen ist in einer einzelnen Box verpackt, sodass täglich eine Box herausgezogen und geöffnet werden kann.

Meiner Meinung nach ist er eine richtig tolle Alternative zu Kalender, die mit Schokolade oder anderen Süßigkeiten gefüllt sind. So können die Kinder trotzdem naschen – aber eben in Bio-Qualität und ohne künstlichen Zuckerzusatz.

Der Inhalt hat meine Erwartungen sogar noch übertroffen: denn man findet nicht eine „Probiergröße“ darin vor – sondern richtig große, prall gefüllte Tüten. Neben jeder Menge Quetschies (7 Stück) und Fruchtriegeln (5 Stück) sind im Kalender zum Beispiel Trockenfrüchte, Kakaowürfel, Brezeln, Karottenstangen, Fruchtchips oder Gemüsepopcorn enthalten. Außerdem sind noch ein paar „Besonderheiten“ wie Glitzertattoos, Sticker und ein Mal- und Rätselbuch enthalten.

Als Mama finde ich besonders toll, dass sich der Kalender selbst verbraucht – so liegen im Anschluss nicht 24 Kleinigkeiten herum, mit denen im Endeffekt niemand spielt. Und erfahrungsgemäß – zumindest ist das bei meinen Kindern so – freuen sich die Kleinen über etwas zu naschen sowieso viel mehr als über ein Mini-Spielzeug. Win-win also für Kinder und Eltern!


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Streichelkalender

Der Streichelkalender ist der perfekte erste Adventskalender. Er enthält weder gefährliche Kleinteile (die anschließend unbespielt rumliegen…) noch Süßigkeiten. Stattdessen ist hinter jedem Türchen ein niedliches Tierbild versteckt – 10 davon haben sogar „Fell“ und laden zum Fühlen und Streicheln ein.

Klingt langweilig? Ist es für Babys und Kleinkinder aber gar nicht! Meine 11 Monate alte Tochter hat sich riesig über jedes Tierbild gefreut – mehrmals am Tag haben wir uns die Bilder angesehen und ich musste ihr die passenden Geräusche vormachen. Die Fühlelemente fand sie natürlich besonders spannend – besonders die extra kuscheligen Felle (vom Küken, Lamm, der Katze und dem Hasen) und den glitzernden Goldfisch fand sie super.

Mir hat besonders gut gefallen, dass der Kalender aus richtig hochwertiger, stabiler Pappe gefertigt ist. Er hat die komplette Weihnachtszeit gehalten und sieht immer noch aus wie neu. Und das Beste: man kann die bereits geöffneten Felder dank der stabilen Pappe einfach wieder verschließen – so kann man den Kalender sogar im nächsten Jahr ein zweites Mal verwenden.


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Oder doch ein ganz anderer?

Noch mehr tolle Adventskalender findet ihr hier auf unserer großen Übersichtsseite. Dort stellen wir euch neben Klassikern wie Playmobil oder Schleich auch Adventskalender von Haba, Vtech, Play-Doh, Tip Toi, Brio und vielen, vielen mehr vor. Unsere Favoriten könnt ihr euch hier anschauen:

Verlosung

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, kannst du hier mitmachen:


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Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnort in Deutschland. Die/Der Gewinner/in werden per Mail benachrichtigt und auch hier auf der Webseite bekanntgegeben. Die eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und dem Versand der Gewinne gespeichert. Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt oder übertragen werden. Sollte auf die Gewinnbenachrichtigung keine Rückmeldung des Gewinners/der Gewinnerin innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung erfolgen, verfällt der Gewinn und wird neu ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist der 15.11.2020.

gutmarkiert: tolle, personalisierte Namensaufkleber mit 15% Rabatt!

Die tollen Namensaufkleber von gutmarkiert kennt ihr bestimmt schon. Aber kennt ihr auch schon die neuen „Thema Aufkleber“ mit tollen Grafiken, pastelligen Farben und neuen Schriften im Handlettering-Stil? Das neue Set gibt es in insgesamt 13 verschiedene Designs: zum Beispiel mit niedlichen Tiergesichtern, Einhörnern, Baggern oder Raketen. Außerdem könnt ihr die Aufkleber natürlich wie immer nach euren Vorstellungen anpassen.

Aber was ist „gutmarkiert“ überhaupt?

Gutmarkiert stellt Sticker her, mit denen Eltern die (Wert-)Sachen ihrer Kinder ganz einfach beschriften können. Ob Regenkleidung im Kindergarten, Brotdose, Rucksack oder Trinkflasche in der Schule – alles muss (verständlicherweise) beschriftet werden. Mit den Aufklebern geht das jedoch kinderleicht und vor allem schnell. Und das Beste: im Gegensatz zum Edding verschmiert nix und man kann die Aufkleber bei Bedarf auch wieder entfernen. Ihr merkt: wir sind große Fans.

Tipp: Die Namensaufkleber von gutmarkiert sind auch ein tolles, sinnvolles Geschenk – zum Beispiel zum Schul- oder Kitastart!

Kann man die Sticker auf alle Materialien aufkleben?

Gutmarkiert hat eine riesige Auswahl an verschiedenen Aufklebern in allen möglichen Größen, Formen, Farben und Designs. Und auch für jegliche Untergründe. Die neuen „Thema Aufkleber“ sind vor allem für glatte Untergründe gedacht, wie zum Beispiel für die Brotdose, die Trinkflasche oder das Lieblingsspielzeug.

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Einfach auf www.gutmarkiert.de Namensaufkleber oder Pakete auswählen, individualisieren, bestellen und im Warenkorb den Gutscheincode eintragen.

Design Namensaufkleber

Die Namensaufkleber sind ideal zum Markieren jeglicher glatter Flächen, wie Becher, Flaschen, Brotdosen, Spielzeug oder Bücher. Für alles, was euch lieb und wichtig ist und keinesfalls verloren gehen darf – superpraktisch zum Beispiel, wenn im Kindergarten mal wieder Spielzeugtag ist. Die Aufkleber sind sehr strapazierfähig und halten problemlos Mikrowelle und Spülmaschine aus.

Alle Infos auf einen Blick:

  • Inhalt: 42 Stück
  • Größe: verschiedene Größen von klein bis groß
  • in 13 verschiedenen Designs erhältlich: z.B. Fahrzeuge, Weltall, Einhörner oder Tiere
  • 4 verschiedene Schriftarten zur Auswahl, 3 davon im „Handlettering“-Stil

Wichtig: Alle Aufkleber und Etiketten von gutmarkiert enthalten natürlich keine giftigen Farbstoffe.

Kann man die Aufkleber selbst designen?

Ja. Zur Wahl stehen 13 verschiedene Designs: zum Beispiel mit Monstern, Herzen, Diamanten oder Fahrzeugen. Außerdem ist die Schrift individuell gestaltbar. Hier könnt ihr zwischen vier verschiedenen Schriftarten wählen, 3 davon sind im Handlettering-Stil. Selbstverständlich ist auch der Text frei bestimmbar – so habt ihr die Wahl, ob ihr nur den Vornamen oder auch den Nachnamen eures Kindes auf die Aufkleber drucken lassen möchtet.

Insgesamt habt ihr zwei Zeilen zur Verfügung, auf die ihr den Namen eures Kindes und/oder auch den Nachnamen schreiben könnt. Außerdem könnt ihr für beide Zeilen die Schriftgröße anpassen.

Wer mag, kann außerdem neben dem Namen des Kindes auch eine Telefonnummer auf die Etiketten drucken lassen. Sollte doch einmal etwas verloren gehen, kann der Finder so ganz einfach Kontakt aufnehmen. Vor allem für hochpreisige (oder besonders geliebte) Sachen ist das sehr empfehlenswert.

…oder doch lieber ein anderes Design?

Wie wäre es zum Beispiel mit Namens- oder Textilaufklebern mit Motiven von Disneys Eiskönigin II oder den neuen Glitzer-Aufklebern?

NEU: die Glitzer-Aufkleber von gutmarkiert

Perfekt für alle Kinder, die Glitzer lieben (also quasi alle). Die Aufkleber können ebenfalls mit Namen, Telefonnummer und Symbol personalisiert werden. Außerdem hat man die Wahl zwischen 5 verschiedenen Farbkombinationen. Im Set enthalten sind 40 Aufkleber – natürlich auch spülmaschinen- und mikrowellenfest.

Aufkleber sind cool – aber Glitzeraufkleber noch viel cooler

Eine extra Empfehlung bekommt von uns außerdem der Textilstempel, den wir hier schon einmal ausführlich vorgestellt haben. Er ist besonders für das schnelle Beschriften von Textilien geeignet. Mit einer einzigen Handbewegung hat man im Nullkommanichts einen tollen Stempelabdruck in der Kleidung seiner Kinder. Wir haben unseren wirklich ständig im Gebrauch (damit im Kindergarten keine Anziehsachen verloren gehen) und können ihn wirklich nur empfehlen.

Textilien beschriften in Rekordgeschwindigkeit – mit dem Textilstempel kein Problem

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Ernsting’s family: Neue DISNEY-Lieblinge + Verlosung: Gewinne einen süßen Kuscheloverall mit Minnie oder Mickey!

Disney-Fieber bei Ernsting’s family: ganz neu gibt’s jetzt viele niedliche Outfits für Mädchen und Jungs. Du kannst außerdem einen tollen Disney Overall für deinen Schatz gewinnen – entweder mit Minnie oder mit Mickey als Motiv. Besonders hübsch sind auch die Steppwesten mit Öhrchen für die kleinen Mäuse. Einige der süßen Teile gibt’s schon ab Größe 50, aber auch für größere Kids sind coole Sachen von Größe 98-128 mit dabei. Hier kannst du schauen, was für deinen Schatz dabei ist:

Gewinne ein Outfit deiner Wahl: einen Mickey-Overall in Größe 74 oder einen Overall mit Minnie, ebenfalls in Größe 74

Die Disney-Sachen von Ernsting’s sind immer sehr beliebt und meist ruckzuck ausverkauft, deshalb schaut schnell rein und sichert euch hier die passende Größe. 

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Gesundheitsministerium: Bei diesen Anzeichen dürfen Kinder nicht mehr in die Kita oder Schule

Im Herbst und Winter haben Erkältungen und Infekte Hochsaison. Husten, Schnupfen, Halskratzen, Halschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Fieber oder erhöhte Temperatur gehören zu den typischen Krankheitsanzeichen. Wenn Kinder diese Symptome haben, ist die Sorge groß – hoffentlich ist es kein Corona. Viel Unsicherheit gibt es bei der Frage, mit welchen Krankheits- und Erkältungssymptomen Kinder zum Arzt müssen und wann sie in die Kita oder Schule dürfen.

Bei diesen Anzeichen dürfen Kinder nicht mehr in die Kita oder Schule (© stock.adobe.com / vadiar)

Eine Orientierungshilfe für Eltern haben das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium Sachsen vorgelegt. Aus der Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch möglich ist:

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen
Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/)

Download in Originalgröße als PDF (A4)

In den Empfehlungen heißt es:

Liebe Eltern,
in den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der Kindertagesbetreuung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit dieser lnfektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend.

Ein gelegentlicher Husten oder ein leichter Schnupfen lassen den weiteren Besuch der Einrichtungen zu. Bitte denken Sie aber daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Kindertagesbetreuung und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer lnfektion zu schützen. Deshalb müssen Sie als Eltern, ihre Kinder und auch die Fachkräfte in den Einrichtungen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben unbedinqt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Abwägungsprozess zwischen lnfektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein.

Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-lnfektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und auch nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich Sie als Eltern. Hierbei ist zu beachten:

  1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.
  2. Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
  3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:
    • – Husten,
    • – Fieber ab 38 „C,
    • – Durchfall,
    • – Erbrechen,
    • – allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
    • – Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
  4. Ob ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin benötigt, müssen zunächst Sie als Eltern beurteilen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu lhrem Arzt / lhrer Ärztin des Vertrauens auf oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
  5. Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
  6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Ouarantäneauflagen unterliegen, können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwisterkind leichte Krankheitssymptome hat.
  7. Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.

Die Empfehlung kann sich je nach Entwicklung des lnfektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie spiegelt den Stand vom 16. September 2020 wider.

Quelle: Bildungsministerium Sachsen, 16.9.2020

Hinweis: diese allgemeinen Empfehlungen sind in allen Bundesländern anwendbar. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.

Elterngeld wird verbessert: Frühchenmonat, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Elterngeld wird verbessert: Frühchenmonat, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie
Elterngeld wird verbessert: Frühchenmonat, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie (© adobe.stock.com / ondroo)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

• Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus
• Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.
• Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten 2 Monate behalten.
• Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet – die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

2. Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern.

Beispiel: Das Kind wird 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar zwei zusätzliche Monate Elternzeit.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

• Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
• Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65% seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick 

• 68 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder.
• 48 Prozent der Eltern wünschen sich eine gleichgewichtige Aufteilung von Familie und Beruf (24 Prozent: mit doppelter Vollzeit; 22 Prozent: mit doppelter Teilzeit).
• 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.
• 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).
• 1,9 Prozent (ca. 18.500) der Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus.
• 27,8 Prozent (ca. 8000 Väter) der ElterngeldPlus beziehenden Väter, beziehen den Partnerschaftsbonus.
• Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.

Das bringt das Konjunkturpaket für Familien: 300 Euro Kinderbonus, Hilfe für Alleinerziehende und mehr

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Rund 130 Milliarden sollen verteilt werden. Mit einem Teil der Förderungen soll besonders Familien geholfen werden.

Das bringt das Konjunkturpaket für Familien: 300 Euro Kinderbonus, Hilfe für Alleinerziehende und mehr (© Pixel-Shot/Adobe Stock)

Mehr Geld für Familien und Kitas

Familien sollen mehr Geld bekommen. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Der Kinderbonus soll im September und Oktober in zwei Raten automatisch mit dem Kindergeld von den Familienkassen ausgezahlt werden – im September zunächst 200 Euro und im Oktober dann 100 Euro. Wann genau das Kindergeld ausgezahlt wird, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Die ersten Auszahlungen für die Endziffer 0 erfolgen am 7. September.

Hier auf der Webseite der Familienkasse findet ihr die Auszahlungstermine für alle weiteren Kindergeld-Endziffern:

Familien müssen für den Kinderbonus keinen extra Antrag stellen. Die geplante Sonderzahlung von 300 Euro pro Kind wird für alle Kinder gezahlt, für die es im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Kindergeld gab.

Der Bonus muss versteuert werden und wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet – ähnlich wie beim Kindergeld. Der Kinderbonus soll aber nicht auf die Grundsicherung wie Sozialhilfe oder Hartz IV angerechnet werden.

Kitas dürfen mit ca. einer Milliarde Euro Förderungen für nötige Umbauten oder Neubauten rechnen. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Schulen bekommen mehr Geld, um die Digitalisierung voranzubringen und Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause besser miteinander zu verbinden.

Hilfe für Alleinerziehende

Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.

Mehrwertsteuer wird auf 16% gesenkt

Die Mehrwertsteuer soll für das zweite Halbjahr 2020 von 19% auf 16% gesenkt werden – damit soll der Konsum angeregt werden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Waren des täglichen Bedarfs wird von 7% auf 5% gesenkt. Von dieser Senkung könnten alle profitieren – vorausgesetzt, die Unternehmen und Händler geben die Steuersenkung auch an die Kunden weiter.

„Sozialgarantie“ – Deckelung für Renten- und Krankenkassenbeiträge

Mit einer „Sozialgarantie“ will die Regierung verhindern, dass die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen für Arbeitnehmer steigen. Sozialversicherungsbeiträge sollen bis mindestens 2021 bei maximal 40% stabil bleiben – so soll das Nettoeinkommen stabil bleiben.

Entlastung bei Stromkosten

Zur Förderung von erneuerbaren Energien gibt es eine Sonderabgabe, die EEG-Umlage. Diese Umlage soll für die nächsten Jahre auf 6 bzw. 6,5 pro Kilowattstunde gedeckelt werden, so dass zumindest die EGG-Umlage nicht teurer wird.

6000 Euro beim Autokauf für E-Autos

Beim Kauf eines Elektro-Autos gibt es zukünftig einen Zuschuss von 6000 Euro. Eine ursprünglich diskutierte Prämie für alle Autos wird es nicht geben. Damit E-Autos attraktiver werden, sollen im Rahmen eines Zukunftsprogramms unter anderem auch die Zahl der Ladestationen erhöht und die Kfz-Steuer nach Emissionswerten gesenkt werden.

Mehr Kindergeld und weniger Steuern für Familien ab 2021

Das Bundeskabinett hat heute mehr Kindergeld und weitere steuerliche Verbesserungen für Familien beschlossen. Ab 1. Januar 2021 soll das Kindergeld um 15 Euro pro Kind erhöht werden. Der steuerliche Freibetrag wird um rund 570 Euro erhöht.

Mehr Kindergeld und weniger Steuern für Familien ab 2021 (© Adobe Stock)

Die erneuten Änderungen sind Teil des Familienentlastungsgesetzes, das inbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen entlasten soll. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Zusätzlich wird im September und Oktober 2020 einmalig ein Kinderbonus in Höhe von ingesamt 300 Euro pro Kind zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Ab 2021 erhalten Familien für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder 250 Euro.

Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht. Außerdem soll das steuerliche Existenzminimum schrittweise angehoben werden.

Gutmarkiert: mit dem Back2School XXL Paket ins neue Schuljahr

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Bald ist es wieder soweit – sowohl Schulanfang als auch Kindergartenstart stehen vor der Tür. Für uns Eltern bedeutet das (neben großer Aufregung) auch eins: es müssen jede Menge Sachen beschriftet werden. Während man Kleidung noch relativ gut mit einem Textilstift beschriften kann, wird es bei Schulranzen, Federmappe und Co. schon schwieriger. Eine perfekte Lösung dafür sind die Namensaufkleber von gutmarkiert, die wir euch hier vorstellen möchten.

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