Keine Kita-Gebühren und mehr Geld für Schulbedarf ab 1. August 2019

Pünktlich zum Schulstart tritt am 1. August das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ mit der zweiten Stufe in Kraft – für viele Kinder entfallen die Kitagebühren und weitere Kosten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien wird in vielen Punkten verbessert: Eltern erhalten mehr Geld für den Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Taschenrechner, Schreibmaterial) ihrer Kinder. Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro. Dieser Betrag wird jedes Jahr neu ausgezahlt.

Viele einkommensschwache Familien sparen ab 1. August Geld (Symbolfoto © stock.adobe.com)

Die größte finanzielle Erleichterung wird es bei der Kinderbetreuung geben: Familien, die Sozialleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen ab 1. August keine Kita-Gebühren mehr zahlen. Grundlage dafür bildet das „Gute-Kita-Gesetz“. Laut dem Bundesfamilienministerium profitieren von dieser Änderung 1,2 Mio Kinder in Deutschland.

Weitere 15 Euro pro Kind pro Monat bekommen Geringverdiener für die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben – dafür waren bisher nur 10 Euro vorgesehen. Dieses Geld kann z.B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für Musikschul-Unterricht eingesetzt werden.

Darüber hinaus fallen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung weg. D.h. kostenloses Schulessen und kostenfreie Bus- und Bahnfahrten.

Zusätzlich können die Eltern eine Lernförderung beantragen, auch wenn die Versetzung ihres Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist.

Der Kinderzuschlag wurde bereits zum 1. Juli 2019 erhöht: Statt der bisherigen maximal 170 Euro stieg er auf 185 Euro pro Monat und Kind und wurde nun auch für Alleinerziehende geöffnet.

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