Mehr Kindergeld und mehr Hartz IV für Kinder und Jugendliche ab Januar 2021

Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Mehr Kindergeld und mehr Hartz IV für Kinder und Jugendliche ab Januar 2021 (©Adobe Stock)


Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben.

Erhöhung von Hartz IV

Ab dem kommenden Jahr können Hartz-IV Empfänger mit etwas mehr Geld rechnen. In seiner letzten Sitzung am Freitag machte der Bundesrat den Weg frei für insgesamt 24 Beschlüsse und stimmt einer Erhöhung der Hartz IV Regelsätze ab Januar 2021 zu. Außerdem soll es steuerliche Entlastungen für Familien und Vereinfachungen bei Anträgen auf Kinder- und Elterngeld geben.

Hartz-IV-Empfänger erhalten ab Januar 2021 höhere Regelsätze: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.

Kinder bis fünf Jahre haben ab Januar Anspruch auf 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 309 statt bisher 308 Euro. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro.

Hintergrund für die Änderung ist das Vorliegen einer aktuellen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Anhand der neuen Informationen hat die Bundesregierung die Regelsätze angepasst, um die Bedarfe verfassungskonform auszugestalten. Dabei wurden unter anderem die Kommunikationsausgaben ergänzt, um die Kosten für Handynutzung zu berücksichtigen. Neu ist auch der Härtefall-Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern, sofern diese nicht kostenlos ausleihbar sind.

Vereinfachungen bei Anträgen auf Elterngeld und Kindergeld

Außerdem hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Quelle: Bundesrat billigt 24 Gesetze aus Bundestag vom 27.11.2020

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