Neue Corona-Hilfe für Eltern: 150 € für Homeschooling und bis 87% Kurzarbeitergeld

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Die jetzt beschlossenen Änderungen am Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und ein Homeschooling-Zuschuss von 150 Euro für Schüler sollen Erleichterung schaffen.

Corona-Hilfe für Eltern: Notfall-Kinderzuschlag für Familien
Corona-Hilfe für Eltern: Notfall-Kinderzuschlag für Familien ( © Adobe Stock / OceanProd)

Kurzarbeitergeld wird aufgestockt – bis 87% für Haushalte mit Kindern

Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt zukünftig das Nettoeinkommen mit dem Kurzarbeitergeld: ab dem 4. Monat 70% bzw. 77% für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat 80% bzw. 87% für Haushalte mit Kindern. Die Erhöhung erfolgt, wenn mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit ausfällt. Außerdem werden für Beschäftige in Kurzarbeit ab 1. Mai die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Wer länger als drei Monate in Kurzarbeit gehen muss, soll bis Ende 2021 finanziell entlastet werden.
Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird. Berufstätige mit Kindern sollen 77 Prozent ihres Gehalts ausgezahlt bekommen. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden.

150 Euro Homeschooling-Geld für bedürftige Schüler

Um die Voraussetzungen für den Unterricht zu Hause zu verbessern, will der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von nötigen Geräten wie Laptop, Tablet oder Webcam bekommen. Außerdem soll die Ausstattung von Schulen verbessert und gefördert werden.

Arbeitslosengeld verlängert

Das Arbeitslosengeld wird für um drei Monate verlängert, wenn der Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

Notfall-Kinderzuschlag für Familien

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-Kinderzuschlag wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag findet ihr hier: www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhaltet ihr auch unter: www.infotool-familie.de und www.familienportal.de

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