i-Size – der neue Kindersitz-Standard: Die wichtigsten Infos für Eltern auf einen Blick (Infografik)

Wer aktuell auf der Suche nach einer Babyschale oder einem Kindersitz ist, dem wird ein Schlagwort immer wieder über den Weg laufen: i-size. Was bedeutet dieses i-size eigentlich? Und ab wann müssen Kinder im Auto tatsächlich zwingend bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts transportiert werden?

isize

Kindersitze und ihre Zulassung

Alle Kindersitze auf dem europäischen Markt werden auf Grundlage einer Norm zugelassen, die dafür Sorge tragen soll, dass euer Autokindersitz festgelegten Bedingungen entspricht und eure Kinder möglichst sicher im Auto transportiert werden. Dazu durchläuft jeder Kindersitz, bevor er auf den Markt kommt, ein Zulassungsverfahren.

Was ist i-size?

i-Size - der neue Standard für Kindersitze im Überblick (Infografik: sparbaby.de)
i-Size – der neue Standard für Kindersitze im Überblick (Infografik: sparbaby.de)

i-size ist ein neuer und verbesserter Standard für Kindersitze. Die zugehörige Verordnung besagt unter anderem, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts im Auto transportiert werden müssen und der Kindersitz nicht mehr ab 9 Kilogramm Körpergewicht in Fahrtrichtung gedreht werden darf. Diese Vorschrift entstand aus der Erfahrung heraus, dass Babys überdurchschnittlich oft viel zu früh in vorwärtsgerichtete Kindersitze gesetzt wurden. Dem will i-size entgegenwirken und ebnet damit die Bahn für das verlängerte Rückwärtsfahren in einem Reboarder.

Daneben müssen Kindersitze, die nach i-size zugelassen sind, im Front- und Seitencrash besonders sicher sein. I-size-Kindersitze werden zudem immer mit ISOFIX eingebaut, um das Risiko eines falschen Einbaus zu minimieren und sie werden im Gegensatz zu vorher nicht mehr in Gewichtsbereichen zugelassen. I-size-Kindersitze bzw. ihre Zulassung orientiert sich an der Körpergröße eurer Kinder. So soll vermieden werden, dass Kinder zu früh in den jeweiligen Folgesitz wechseln. Außerdem sind auch i-size-Kindersitze auf ein Maximalgewicht beschränkt, das sich aus dem Gewicht des Kindersitzes und dem eures Kindes erreichnet. Beides zusammen darf 33 Kilogramm nicht überschreiten.

Ziel der Neuregelung ist außerdem, dass in ferner Zukunft jedes Auto mit jedem Kindersitz kompatibel sein wird.

Regelung alt (aber nach wie vor gültig): Die ECE R 44/04

Eine Kindersitz-Norm an sich existiert bereits seit 1993, die Verordnung wird jedoch stetig weiterentwickelt und den aktuellen Sicherheitsstandards angepasst. Die vor dem i-size-Zeitalter zuletzt in Kraft getretene Norm ist die ECE R 44/04, nach der Kindersitze seit dem Jahr 2005 zugelassen werden. Und genau diese wurde nun nach beinahe einem Jahrzehnt überarbeitet und verbessert.

Regelung neu: Die ECE R 129

Im Moment wird parallel zu der nach wie vor geltenden Norm in drei Phasen eine neue Sicherheitsverordnung (ECE R129) entwickelt, deren erster Teil im Juli 2013 bereits in Kraft getreten ist. Aktuell (Stand Mai 2016) wird Phase 2 dieser Norm in Gremien besprochen, so dass davon auszugehen ist, dass die komplette Verordnung erst in ein paar Jahren gelten wird. i-size an sich gilt aber bereits jetzt.

i-size ist Teil der ECE R 129 und bezeichnet den ersten Part der Verordnung, bei dem es um Babyschalen und Kindersitze geht, die mit einem internen Gurtsystem ausgestattet sind und mit Isofix befestigt werden. Alleine „i-size“ ist bereits in Kraft, die Regelungen zu gegurteten Kindersitzen und diejenige zu Folgesitzen von aktuell 15 bis 36 kg in Gruppe 2/3, die mit dem 3-Punkt-Gurt befestigt werden, werden noch bearbeitet und verbessert.

Wie euer eigener Kindersitz zugelassen ist, könnt ihr übrigens am orangefarbenen Prüfetikett direkt am Sitz erkennen:

  • Kindersitz, zugelassen nach ECE R 44/04: Die Prüfziffer unterhalb der E-Nummer (Herkunftsland) beginnt mit der „04“. Angegeben ist ein Gewichtsbereich (Foto, links).
  • Kindersitz, zugelassen nach i-size: Die Prüfziffer beginnt mit der „129R“. Angegeben ist ein Größenbereich und eine Gewichtsangabe (Foto, rechts).

Kindersitzaufkleber Zulassung

Was bedeutet i-size in der Praxis?

Für Eltern, die einen Kindersitz nach der alten, aber nach wie vor gültigen ECE-Zulassung gekauft haben, ändert i-size aktuell gar nichts. Ihr könnt eure Sitze weiterhin guten Gewissens einsetzen, sofern sie mit der Prüfziffer 04 beginnen. Ältere Kindersitze, die mit der Nummer „03“ beginnen (=ECE 44/03-Zulassung), dürft ihr laut Gesetz ebenso nutzen, ihr solltet sie aber wegen des veralteten Sicherheitsstandards und des Problems der Materialermüdung baldmöglich tauschen.

i-size gilt immer dann, wenn ihr einen i-size Kindersitz kauft

Kindersitze nach neuem Sicherheitsstandard i-size (Foto: © Concord)
Kindersitze nach neuem Sicherheitsstandard i-size (Foto: © Concord)

Im Laufe der letzten Jahre kamen die ersten i-size-Kindersitze auf den Markt. Zu den bekanntesten zählen der Concord Reverso, der im Herbsttest des ADACs 2015 mit einem „Sehr gut“ in der Sicherheit abschnitt, der 2WayPearl von Maxi-Cosi und die i-size-Kindersitze von BeSafe, die als Skandinavier eine Vorreiterrolle in Sachen i-size und verlängertes Rückwärtsfahren einnehmen. Eine Liste der i-size-Sitze, die sich aktuell auf dem deutschen Markt befinden, könnt ihr hier sehen.

Wichtig zu wissen: Wenn ihr heute einen i-size-Kindersitz kauft, dann muss euer Kind tatsächlich schon jetzt mindestens 15 Monate rückwärts fahren.

Dass dies so ist, könnt ihr auch noch einmal in der Gebrauchsanleitung zu eurem Sitz nachlesen oder auf dem Prüfetikett auf dem Kindersitz nachlesen. Außerdem steht zum Beispiel auf der 2WayFix-Basis, der Isofixstation zur i-size-Babyschale Pebble Plus und zum Folgesitz 2WayPearl noch einmal, dass euer Kind mindestens 15 Monate rückwärts fahren muss. Anhand des orangen Aufklebers könnt ihr bei jedem Kindersitz feststellen, wie ihr den Sitz nutzen müsst.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Artikel ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten und haben die wichtigsten Fragen zum Thema i-size noch einmal zusammengefasst:

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema i-size für Eltern:

Ab wann gilt i-size?
Die R129 ist bereits seit dem Jahr 2013 in Kraft. Sie gilt parallel zu den älteren Regelungen ECE R 44/03 und ECE R 44/04.

Muss ich zwingend einen i-size-Kindersitz nutzen?
Nein, aktuell noch nicht. Die „alte“ ECE R 44/04-Norm gilt parallel zu i-size. Dies wird noch einige Jahre der Fall sein.

Ab wann wird es nur noch i-size-Kindersitze geben?
Nach aktuellem Stand wird die alte Regelung irgendwann schleichend auslaufen. Das heißt, dass ihr in ferner Zukunft nur noch i-size-Kindersitze kaufen könnt. Bis dahin wird es allerdings noch ein weiter Weg sein, denn die wenigsten Fahrzeuge auf dem Markt sind bislang i-size-ready.

Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug haben, damit ich einen i-size-Kindersitz nutzen kann?
i-size ist eine Weiterentwicklung des ISOfix-Systems und nach unten kompatibel. Das heißt, dass ihr einen i-size-Kindersitz am ISOfix-System eures Fahrzeugs nutzen könnt. Bitte beachtet die jeweilige Typenliste zum Kindersitz, um sicherzugehen, dass der Kindersitz in eurem Auto genutzt werden darf.

Muss mein Kind heute schon rückwärts fahren bis es 15 Monate alt ist?
Generell: Nein. In einem i-size-Kindersitz: Ja!
Grundsätzlich ist das rückwärtsgerichtete Fahren für eure Kleinen allerdings deutlich sicherer als der Transport in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz. Ihr könnt und solltet eure Kinder deshalb schon jetzt bis zum 4. Geburtstag und gerne auch noch darüber hinaus in einem Reboarder (rückwärtsgerichteter Kindersitz) transportieren.

Mein Auto hat nur Gurte und gar kein ISOfix – muss ich es bald verschrotten lassen?
Wir sind guter Dinge, dass dies nicht passieren wird. Die R129 wird noch viele Jahre parallel zur ECE R 44/04 gelten. Im Laufe der Entwicklung der Norm werden sich Experten auch mit gegurteten Sitzen befassen und zu diesen eine sinnvolle Lösung finden.

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