Bisher galt für die Förderung mit Baukindergeld: die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein – diese wichtige Frist wurde nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Familien können noch bis Ende März pro Jahr 1200 Euro pro Kind – auch rückwirkend beantragen – unter diesen Voraussetzungen:
Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit mittlerem Einkommen, die nicht über genügend Eigenkapital für ein eigenes Haus verfügen und ist Teil eines Vier-Punkte-Plans der Regierung zur Stärkung von Familien. „Ein eigenes Heim gibt Familien das Gefühl von Sicherheit und Schutz, und es ist auch eine gute Möglichkeit, Vermögen aufzubauen“, sagte die Kanzlerin dazu bereits in der Regierungserklärung im März. Bis 12.000 Euro pro Kind gibt es in zehn Jahren an staatlicher Förderung für den Neubau oder Kauf von Wohnung oder Eigenheim. Die Förderung soll sogar rückwirkend ab 1.1.2018 gezahlt werden.
Ab heute können Familien das Baukindergeld bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) online beantragen, wenn die Kauf- oder Bauunterlagen bereits vorliegen. Bei einem Kauf sollte der Antrag am besten erst nach Einzug gestellt werden, so die Empfehlung der KfW. Gefördert werden können der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen mit einem Datum ab frühestens 1.1.2018 und für solche, die bis 31.3.2021 abgeschlossen werden.
Die Voraussetzungen für die Förderung:
- im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- der Kaufvertrag wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung wurde frühestens am 01.01.2018 erhalten.
- das neues Zuhause ist derzeit die einzige Wohnimmobilie der Familie.
Und so funktioniert es: Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen Familien 1200 Euro pro Kind und pro Jahr erhalten (12.000 Euro bei einem Kind; 24.000 Euro bei zwei und 36.000 Euro bei drei Kindern). Zu versteuernde Haushaltseinkommen dürfen dafür 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind nicht überschreiten. Um die Förderung für das Eigenheim zu erhalten, dürfen Eltern mit einem Kind also maximal 90.000 Euro im Jahr verdienen, bei zwei Kindern sind es maximal 105.000 Euro und bei drei Kindern 120.000 Euro.
Baukindergeld Maximalbeträge
Zwischenzeitlich diskutierte Begrenzungen der Wohnfläche gibt es nicht mehr, die Größe der Wohnung oder des Hauses sind für das Baukindergeld nicht mehr relevant.
Anzahl Kinder | pro Jahr | in 10 Jahren |
---|---|---|
1 | 1 200 | 12 000 |
2 | 2400 | 24000 |
3 | 3600 | 36000 |
4 | 4800 | 48000 |
Anzahl der Kinder | Einkommensgrenze (Euro)1) |
---|---|
pro Jahr | in 10 Jahren |
1 | 90 000 |
2 | 105 000 |
3 | 120 000 |
4 | 135 000 |
1) Zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung. (Quelle: Stiftung Warentest ) |
Die Regierung plant für das neue Baukindergeld im ersten Jahr 440 Millionen Euro ein. Es werden allerdings auch kritische Stimmen laut. Der Chef des Bunds für Steuerzahler, Reiner Holznagel, sagte dem Tagesspiegel: “(…) Das Baukindergeld wird die Immobilienpreise stark in die Höhe treiben, die Prämie wird verpuffen”. Außerdem profitieren lediglich Familien, die sich den Bau oder den Kauf einer Immobilie leisten können oder wollen, vom Baukindergeld. Es wird jedoch von allen Steuerzahlern finanziert. Holznagel rechnet damit, dass bis 2021 eine Fördersumme von 3,6 Milliarden Euro auflaufen wird. Nach Berechnungen des Verbands bekommen auch Gutverdiener die Förderung (gemeinsames Jahreseinkommen bei zwei Kindern 105.000 Euro). Damit hätten 90 Prozent aller Familien Anspruch auf Baukindergeld.