Neuer Kinderfreizeitbonus für Familien in 2021

Um Familien während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung weitere zusätzliche Hilfen im Rahmen eines „Aufholprogramms“ beschlossen. Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, sollen bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einen einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind erhalten.

Unterstützung für Familien in 2021: 150 Euro Kinderbonus (© Pixel-Shot/Adobe Stock)

Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien

Mit den 100 Euro soll jedes dieser Kinder Freizeitangebote wahrnehmen können und Versäumtes nachholen.

Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Alle Einzelheiten kannst du auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen.

Da verschiedene Stellen für die Auszahlung zuständig sind, bekommen die meisten Familien das Geld ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen.

So bekommst du das Geld:

Keinen Antrag brauchen Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus nach Paragraf 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Sie bekommen die 100€ im August 2021 direkt automatisch von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Familien, die keinen Kinderzuschlag beziehen aber ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten, sind der Familienkasse noch nicht bekannt. Das bedeutet, dass Familien in diesen Fällen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen müssen.

Den Antrag findest du hier.

Mehr Geld für Familien – 150 Euro Kinderbonus

Viele Familien haben 2021 bereits einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen, um die Folgen der Pandemie etwas abfedern zu können. Wann genau das Kindergeld ausgezahlt wird, hängt dann auch von der Endziffer der Kindergeldnummer ab.

Hier auf der Webseite der Familienkasse findet ihr die Auszahlungstermine für alle Kindergeld-Endziffern:

Familien müssen für den Kinderbonus keinen extra Antrag stellen. Die geplante Sonderzahlung von 150 Euro pro Kind wird für alle Kinder gezahlt, für die es im Jahr 2021 mindestens einen Monat lang Kindergeld gab.

Der Bonus muss versteuert werden und wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet – ähnlich wie beim Kindergeld. Der Kinderbonus soll aber nicht auf die Grundsicherung wie Sozialhilfe oder Hartz IV angerechnet werden.

Corona-Zuschuss für Grundsicherungsempfänger

Auch erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen diesmal eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro bekommen.

Hilfe für Alleinerziehende

Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.

Weitere finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit

Das Familienportal der Bundesregierung bietet eine Übersicht über weitere finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit

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