Elterngeld: diese Änderungen wird es rückwirkend ab 1. März geben

Um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden, hat die Bundesregierung kurzfristige Anpassungen der gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen beschlossen. Diese Änderungen sollen rückwirkend zum 1. März gelten:

Elterngeld: diese Änderungen sind aufgrund der Corona-Krise geplant
Elterngeld: diese Änderungen sind aufgrund der Corona-Krise geplant (© Adobe Stock / Everst)

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie sind viele Eltern von Kurzarbeit, Freistellungen oder wirtschaftlichen Notlagen betroffen. Eltern in bestimmten Berufen – z.B. Pflege- und medizinisches Personal – werden in an ihrem Arbeitsplatz gerade besonders dringend benötigt. Dadurch können nicht immer die eigentlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Bezug und die Berechnung des Elterngeld eingehalten werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hatte daher im April kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben und die nun von der Bundesregierung beschlossen wurden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, z. B. weil sie in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten.“

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