Um Familien während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung weitere zusätzliche Hilfen im Rahmen eines „Aufholprogramms“ beschlossen.
Bisher galt für die Förderung mit Baukindergeld: die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein – diese wichtige Frist wurde nun bis zum 31.
Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen.
Um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden, hat die Bundesregierung kurzfristige Anpassungen der gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen beschlossen.
Ab heute gilt die Maskenpflicht in allen Bundesländern. Um sich und andere vor COVID-19 zu schützen, muss sowohl beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.