Mundschutz und Masken für Kinder – alles was du jetzt zur Maskenpflicht wissen musst

Ab heute gilt die Maskenpflicht in allen Bundesländern. Um sich und andere vor COVID-19 zu schützen, muss sowohl beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Verunsicherung ist groß, ob diese Regelung auch für Kinder gilt oder ob eine Gesichtsmaske möglicherweise sogar gefährlich sein könnte. Und: wo findet man eigentlich schöne, kindgerechte Masken? Die Antworten auf die meistgestellten Fragen lest ihr hier:

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Sind Gesichtsmasken für Kinder gefährlich?

Nein. Auf Facebook und WhatsApp kursiert zwar das Gerücht, dass die Masken für Kinder unter 12 Jahren ungeeigent und für Kinder unter 6 Jahren sogar gefährlich sei, da dies zu Atemlähmungen führen könnte – aber das stimmt nicht.

Verschiedene Kinderärzte gaben bereits Entwarnung. Frau Dr. Zala Gruber (Ärztin für Kinder- und Jugendheilkunde) bestätigte beispielsweise, dass „CO2 ein sehr flüchtiges Gas [sei], welches durch eine solche Maske defintiv nicht aufgehalten“ werde. Die Aufnahme von CO2 sei vielleicht leicht erhöht, worauf der Körper jedoch mit gesteigerter Atmung reagiere. Dass durch das Tragen einer Maske Feuchtigkeit in die Lunge gelangen würde, wies sie ebenfalls ab.

Auch der Kinder- und Jugendarzt Dr. Michael Achenbach sieht keinen Grund zur Sorge.:

„Die […] Masken sind ja so konzipiert, dass der Stoff vor Nase und Mund sitzt und davor schützen soll, dass beim Husten oder Niesen die Tröpfchen […] nach außen dringen oder auch andersherum nicht in die Atemwege gelangen. Die Atemluft gelangt dagegen über die Seiten der Maske nach innen. Besorgte Eltern können also darauf achten, dass von dort genügend Luft zum Atem reinkommt. Komplett geschlossene Masken wie beispielsweise Staubschutzmasken aus dem Baumarkt würde ich für Kinder dagegen nicht unbedingt empfehlen.“

Ebenso äußerte sich der Kinder- und Jugendarzt Dr. Mathias Decker zu den Falschmeldungen, indem er zu Bedenken gab, dass beispielsweise Kinder auf onkologischen Stationen den ganzen Tag Masken tragen, um sich vor Keimen zu schützen. Außerdem, so schrieb er, sind „Sauerstoffmoleküle […] signifikant kleiner als Viren, [weshalb] eine Maske […] weder den Sauerstoffzufluss unterbinden, geschweige denn das Abatmen von CO2 signifikant reduzieren [kann].“

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Ab welchem Alter müssen Kinder eine Maske tragen?

Ab wann Kinder eine Maske tragen müssen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Fast alle Bundesländer schreiben jedoch das Tragen einer Maske ab 6 Jahren vor. Keine konkrete Regelung gibt es dagegen in Sachsen sowie Berlin. In der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung heißt es: „Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann die Kinder dazu in der Lage sind, entscheiden die Eltern.“ Der Berliner Bürgermeister Michael Müller sagte hingegen lediglich, dass Kleinstkinder von der Maskenpflicht ausgenommen seien.

Baden-Württembergab 6 Jahren
Bayernab 6 Jahren
Berlinkein Mindestalter vorgeschrieben
(Kleinstkinder ausgenommen)
Brandenburg ab 6 Jahren
Bremen ab 6 Jahren
Hamburg ab 7 Jahren
Hessen ab 6 Jahren
Mecklenburg-Vorpommern ab 6 Jahren
Niedersachsen ab 6 Jahren
Nordrhein-Westfalen ab dem Schuleintritt
Rheinland-Pfalz ab 6 Jahren
Saarland ab 6 Jahren
Sachsenkein Mindestalter vorgeschrieben
(Eltern entscheiden)
Sachsen-Anhalt ab 2 Jahren
Schleswig-Holstein ab 6 Jahren
Thüringen ab 6 Jahren

Wie trägt man die Gesichtsmasken richtig?

Die Gesichtsmasken sollten das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn vollständig bedecken und keine Öffnungen bilden. Eine kleinere Gesichtsmaske mit Gummizug bietet sich für Kinder an. „Beim Anlegen ist darauf zu achten, dass die Maske an allen Seiten gut schließt. Die Hände sollten vor dem Anlegen und nach dem Absetzen gewaschen werden. Der Mund-Nasen-Schutz darf nicht berührt werden, sobald er sich auf dem Gesicht befindet. Eltern sollten ihre Kinder immer wieder ermahnen, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Das wird umso schwieriger, je kleiner das Kind ist. Unter zwei Jahren kann ein Kind kaum einen Gesichtsschutz tragen. (Quelle: Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). | www.kinderaerzte-im-netz.de)

https://www.youtube.com/watch?v=rff_80q9pok

Schützt das Tragen einer Maske vor einer Infektion?

Da viele Menschen mit COVID-19 keine Symptome zeigen, verringert das Tragen von Gesichtsbedeckungen die Wahrscheinlichkeit, das Virus durch Speichel- oder Atemtröpfchen zu übertragen oder evtl. auch einzuatmen. „Allerdings dient eine Maske immer nur als ergänzende Maßnahme und sollte nicht ein falsches Gefühl der Sicherheit entstehen lassen“, mahnt Dr. Fegeler. Die wichtigsten Maßnahmen bleiben nach wie vor Abstandhalten, gründliche Händehygiene, Niesen und Husten in die Ellenbogenbeuge und das Vermeiden von Berührungen von Gesicht, Nase, Augen und Mund. (Quelle: Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). | www.kinderaerzte-im-netz.de)

Wo kann ich Masken für Kinder kaufen?

Hübsche Masken mit kindgerechten Motiven findet man zum Beispiel bei Etsy.

In diesem Shop gibt es unter anderem Masken mit Füchsen, Einhörnern, Elfen oder Walen.

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Auch für kleine Elsafans gibt es viele tolle Gesichtsmasken – hier kommt ihr direkt zur Übersicht.

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Weiter tolle und preiswerte Kindermasken verkauft der Shop „okengut“ – ebenfalls über Etsy.

Noch mehr kindgerechte Masken gibt es bei „Stoffremise“ auf Etsy – laut Bewertungen mit einer besonders tollen Passform:

Wie reinige ich die Masken am besten?

„Reinigen Sie die den Mund-Nasen-Schutz unmittelbar nach jedem Tragen. Ein Stoffschutz lässt sich in der Regel in der Waschmaschine – idealerweise bei 60 Grad – reinigen, anschließend bügeln oder in einem Topf mit heißem Wasser abkochen“, rät Dr. Fegeler. (Quelle: Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). | www.kinderaerzte-im-netz.de)

Neue Corona-Hilfe für Eltern: 150 € für Homeschooling und bis 87% Kurzarbeitergeld

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Die jetzt beschlossenen Änderungen am Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und ein Homeschooling-Zuschuss von 150 Euro für Schüler sollen Erleichterung schaffen.

Corona-Hilfe für Eltern: Notfall-Kinderzuschlag für Familien
Corona-Hilfe für Eltern: Notfall-Kinderzuschlag für Familien ( © Adobe Stock / OceanProd)

Kurzarbeitergeld wird aufgestockt – bis 87% für Haushalte mit Kindern

Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt zukünftig das Nettoeinkommen mit dem Kurzarbeitergeld: ab dem 4. Monat 70% bzw. 77% für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat 80% bzw. 87% für Haushalte mit Kindern. Die Erhöhung erfolgt, wenn mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit ausfällt. Außerdem werden für Beschäftige in Kurzarbeit ab 1. Mai die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Wer länger als drei Monate in Kurzarbeit gehen muss, soll bis Ende 2021 finanziell entlastet werden.
Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird. Berufstätige mit Kindern sollen 77 Prozent ihres Gehalts ausgezahlt bekommen. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden.

150 Euro Homeschooling-Geld für bedürftige Schüler

Um die Voraussetzungen für den Unterricht zu Hause zu verbessern, will der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von nötigen Geräten wie Laptop, Tablet oder Webcam bekommen. Außerdem soll die Ausstattung von Schulen verbessert und gefördert werden.

Arbeitslosengeld verlängert

Das Arbeitslosengeld wird für um drei Monate verlängert, wenn der Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

Notfall-Kinderzuschlag für Familien

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-Kinderzuschlag wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag findet ihr hier: www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhaltet ihr auch unter: www.infotool-familie.de und www.familienportal.de

Corona: Alles Wichtige zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Stillen

Die Unsicherheit im Umgang mit dem Coronavirus ist groß. Gerade Schwangere und (werdende) Eltern sind extrem beunruhigt. Wie gefährdet sind Mutter und Kind? Dürfen Väter zur Geburt mit in den Kreißsaal? Und sollte ich mein Kind stillen -auch, wenn ich vielleicht infiziert bin? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen – basierend auf den Empfehlungen von Experten wie der WHO, dem Bundesministerium, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, dem RKI sowie weiteren Fachleuten.

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Zählen Schwangere zur Risikogruppe?

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es international keinen Hinweis, dass Schwangere durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung.“

Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)

Weiterhin heißt es laut des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), dass mit hoher Wahrscheinlich die große Mehrheit der schwangeren Frauen nur leichte oder mittelschwere Symptome, ähnlich einer Erkältung beziehungsweise Grippe, aufweisen werden. Zur Risikogruppe zählen hingegen ältere Menschen und/oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Langzeiterkrankungen – bei ihnen scheinen schwerwiegende Symptome wie eine Lungenentzündung häufiger zu sein. Liegen jedoch bereits vor der Schwangerschaft bestehende Herz- oder Lungenerkrankung vor, könnten im Fall einer Infektion mit Covid-19 eher Komplikationen eintreten.

Wer darf mit in den Kreißsaal?

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Die Besuchsregelungen für Krankenhäuser sind derzeit streng. Lediglich Kinder unter 16 Jahren und Schwerkranke dürfen derzeit (eingeschränkt) Besuch empfangen. Verständlicherweise haben nun viele Schwangere und werdende Väter Angst, was das für die Geburt und das Wochenbett des eigenen Kindes bedeutet – denn eine Geburt ohne den/die Partner/in ist für viele unvorstellbar. Vor allem, wenn es das erste Kind ist.

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) äußerte sich diesbezogen und teilte mit, dass eine Geburt mit dem/der Partner/in möglich sein muss – das gilt auch für einen Kaiserschnitt. Vorausgesetzt natürlich, der/die Partner/in zeigt keine Corona-Symptome. Auch Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) teilt diese Ansicht. Weiterhin darf eine Klinik schwangere Frauen nicht zu einer vorzeitigen Einleitung, zum Kaiserschnitt oder nach der Geburt zu einer Trennung des Kindes zwingen. Das bestätigte auch die ÄrzteZeitung. Nach der Geburt müssen stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten jedoch in Kauf genommen werden.

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Viele Krankenhäuser setzen diese Empfehlung auch um. In der „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ heißt es beispielsweise:

Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus von einer Person eigener Wahl begleiten lassen. Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren (ausgenommen Geschwister des Neugeborenen) oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin, 2. §6 (5)

Dennoch erreichen uns viele Meldungen, dass einige Kliniken die Anwesenheit des Partners während er Geburt sowie während des Kaiserschnitts verbieten. Dies entspricht jedoch weder den Empfehlungen der DGGG noch der der Weltgesundheitsorganisation, die eine Begleitperson ausdrücklich befürworten.

Verdacht auf Corona: Sollte ich mein Baby stillen?

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Das Stillen wird weiterhin empfohlen. Sowohl das Bundesministerium für Ernährung sowie die DGGG rät und die Nationale Stillkommission raten zum Stillen. In einer Stellungnahme heißt es:

In Muttermilch von infizierten Frauen wurden bisher keine Erreger von COVID-19 nachgewiesen, wenn auch die Untersuchungen sich noch auf eine sehr kleine Fallzahl beziehen. Daher gibt es aktuell keine wissenschaftlichen Belege, dass COVID-19 über die Muttermilch übertragen werden kann. Hauptrisikofaktor für eine Übertragung beim Stillen ist der enge Hautkontakt. Die Vorteile des Stillens überwiegen, so dass das Stillen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen empfohlen wird.

Nationale Stillkommission

Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen durch Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und durch das Tragen eines Mundschutzes eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion verhindern.

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Auch Der Internationale Stillverband La Leche League International (LLLI) rät dazu, Kinder weiterhin zu stillen – auch wenn man infiziert ist. In einer aktuellen Stellungnahme schreibt der Verband, dass gestillte Babys in den meisten Fällen gesund bleiben, auch wenn ihre Eltern oder andere Familienmitglieder an einer Infektionskrankheit erkranken. Säuglinge würden außerdem von den in der menschlichen Milch enthaltenen Antikörpern profitieren, insbesondere durch direktes Stillen.

„Mütter, die sich kurz vor der Geburt infizieren und dann mit dem Stillen beginnen, und Mütter, die sich in der Stillzeit infizieren, produzieren spezifische sekretorische IgA-Antikörper und viele andere kritische Immunfaktoren in ihrer Milch, um ihre gestillten Säuglinge zu schützen und die eigenen Immunreaktionen ihrer Kinder zu verstärken. Zu diesem Zeitpunkt unterstützen diese immunologischen Faktoren den Körper der Säuglinge dabei , effektiver auf Exposition und Infektion zu reagieren. Die Einhaltung guter Hygienepraktiken trägt auch dazu bei, die Übertragung des Virus zu reduzieren.“

La Leche League International (LLLI)

Außerdem rät der Verband, das direkte Stillen nicht zu unterbrechen, wenn eine bereits stillende Mutter zu einem späteren Zeitpunkt erkrankt. Da das Kind in diesem Fall sowieso bereits von der Mutter und/oder der Familie mit dem Virus in Kontakt gebracht wurde, profitiert es am meisten von der Fortsetzung des direkten Stillens. Eine Unterbrechung des Stillens könnte demnach das Risiko des Säuglings sogar erhöhen, krank zu werden oder gar schwer zu erkranken.

Laut LLLI könnte eine Stillpause zu folgenenden verschiedenen Problemen führen:

  • signifikantes emotionales Trauma für das stillende Baby oder Kleinkind,
  • ein Rückgang des Milchangebots aufgrund der Notwendigkeit, Milch auszudrücken oder abzupumpen,
  • spätere Brustverweigerung des Säuglings aufgrund der Fütterung durch die Flasche,
  • eine Abnahme der schützenden Immunfaktoren aufgrund des Mangels an direktem Stillen und abgepumpter Milch, die nicht den Bedürfnissen des Säuglings zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht, und
  • ein erhöhtes Risiko, dass der Säugling aufgrund fehlender Immununterstützung durch das direkte Stillen erkrankt.

Wie groß ist die Gefahr, dass Kinder am Coronavirus erkranken?

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Da der Virus noch neu ist, weiß man leider noch nicht viel über ihn. Nach aktuellem Wissen ist es jedoch möglich, dass sich alle Altersgruppen mit dem Virus infizieren können. Allerdings sind bisher nur sehr wenig Fälle von Kindern bekannt, die an COVID-19 erkrankten. Schwere Krankheitsverläufe löst der Virus nur in selten Fällen aus, hauptsächlich bei älteren Menschen mit Vorerkrankungen. (Quelle: UNICEF, RKI, DGGG)

Quellen:

Was Du jetzt über Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung; Kurzarbeit und Homeoffice wissen musst (©Adobe Stock / denisval)

Corona-Quarantäne: Was Du jetzt über Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung, Homeoffice und deine Rechte wissen musst

Was Du jetzt über Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung; Kurzarbeit und Homeoffice wissen musst (©Adobe Stock / denisval)
Was Du jetzt über Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung; Kurzarbeit und Homeoffice wissen musst (©Adobe Stock / denisval)

Habe ich einen Anspruch darauf, von zu Hause (im Homeoffice) zu arbeiten?

Einen gesetzliche Anspruch auf Heimarbeit gibt es nicht, du kannst die Arbeit von zu Hause nur zusammen mit deinem Arbeitgeber vereinbaren. Viele Unternehmen versuchen jetzt, Möglichkeiten für die Arbeit im „Home Office“ zu schaffen und die Arbeit z.B. über Team-Software wie Google Hangouts, Skype, Microsoft Teams, Slack oder Zoom zu organisieren. In vielen Berufen ist das leider nicht möglich. Wenn du Sorge hast, dich bei Kunden oder Kollegen anzustecken, besprich mit deinem Arbeitgeber mögliche Schutzmaßnahmen z.B. die Beschränkung des Kontakts durch Absperrungen, Sicherheitsabstände zwischen Schreibtischen, Schließung gemeinsam genutzter Aufenthaltsräume und tägliche Reinigung.

Bekomme ich weiter Lohn, wenn ich meine Kinder betreuen muss, weil die Kitas und Schulen geschlossen sind?

Update vom 18.11.2020: Erwerbstätige Eltern, die aufgrund Corona-bedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung. Der Anspruch soll nun bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Ein Entschädigungsanspruch soll künftig auch für Eltern bestehen, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuten.

Bisher waren Entschädigungen nur dann möglich, wenn Schulen oder Kitas ganz schließen und sonst keine Betreuung möglich ist.

Habe ich einen Anspruch auf Lohn, wenn ich vorsorglich unter Quarantäne gestellt werde?

Ja, eine behördlich angeordnete Quarantäne z.B. durch das Gesundheitsamt ist ein Verhinderungsgrund, der den Arbeitgeber trotzdem zur Weiterzahlung des Lohns verpflichtet. Falls dieser Verhinderungsgrund in Einzelfällen arbeitsvertraglich ausgeschlossen sein sollte, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung durch die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz, die sich bis zu sechs Wochen nach dem Verdienstausfall, danach nach Höhe des Krankengeldes bemisst.

Was passiert, wenn mein Betrieb vorübergehend geschlossen wird? Habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld und wie viel gibt es?

Der Arbeitgeber bleibt grundsätzlich weiter zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn der Betrieb eingestellt wird, aber die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit wären. In Fällen von Lieferengpässen, Produktionseinschränkungen oder behördlichen Betriebsschließungen kannst du – rückwirkend ab 1. März 2020 – einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Dazu muss dein Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.  Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes und ein Rechner sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Wer länger als drei Monate in Kurzarbeit gehen muss, soll bis Ende 2021 finanziell entlastet werden.
Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird. Berufstätige mit Kindern sollen 77 Prozent ihres Gehalts ausgezahlt bekommen. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat viele Weietre Fragen und Antworten auf dieser Sonderseite zum Thema Corona und Arbeitsrecht zusammengefasst. Weitere nützliche Links:

Kinderzuschlag: Bis zu 185 Euro pro Kind können jetzt online beantragt werden

Familien mit geringem Einkommen können in Deutschland zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag in Höhe von 185€ pro Kind beantragen.

Seit Mitte Januar ist dies nun auch online auf der Webseite www.kinderzuschlag.de möglich. Im ersten Schritt können die Eltern dort gleich berechnen lassen, ob ihnen die Förderung zusteht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss abschließend der elektronisch erzeugte Antrag ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit geschickt werden.

Am 1. Januar 2020 ist außerdem der zweite Teil des sogenannten „Starke-Familien-Gesetzes“ in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die einkommensschwache Familien unterstützen soll. Eine Vielzahl erwerbstätiger Eltern ist auf den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern.

Mit dem Kinderzuschlag können anspruchsberechtigte Familien bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Die bisherige starre Einkommenshöchstgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags gibt es nicht mehr – der Anspruch auf Kinderzuschlag wird individuell nach Einkommen, Miete und weiteren Faktoren berechnet. Durch die Voraussetzungen führt ein Online-Lotse auf der Webseite der Familienkasse. Wenn das Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag genügt, um Hilfeleistungen nach dem SGB II zu entgehen, wird der Kinderzuschlag gewährt.

Ab 01. Januar 2020 ist die Einkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlages unter bestimmten Voraussetzungen weggefallen (Bild: ©stock.adobe.com | JackF)

Wenn die Kombination aus Einkommen und Kinderzuschlag auch nur einen Euro unter dem Hartz-IV-Satz lag, wurde der Kinderzuschlag bislang abgelehnt. Das hat sich nun geändert. Liegt das Einkommen der Familie maximal 10% unter dem Hartz-IV-Satz hat sie nun das Wahlrecht: Entweder Betreuung durch das Jobcenter in Form von Hartz-IV oder Kinderzuschlag.

Einkommen, das über den Eigenbedarf hinaus erwirtschaftet wird, wird nun nur noch zu 45% anstatt 50% auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch sollen noch mehr Familien von dem Zuschlag profitieren und am Ende mehr von ihrem Geld behalten können. Besonders Alleinerziehende müssen dadurch keine Leistungen der Grundsicherung mehr in Anspruch nehmen.

Schlummersack: schadstofffreie Schlafsäcke aus 100% Bio-Baumwolle – GOTS-zertifiziert

Falls ihr für euer Baby oder (Klein-)Kind gerade auf der Suche nach dem perfekten Schlafsack seid, können wir euch eine Empfehlung aussprechen: die Schlafsäcke von Schlummersack. Die deutsche Firma war der erste Anbieter, der (speziell für größere Kinder) Schlafsäcke mit Füßen produzierte. Seit kurzem hat Schlummersack nun auch Schlafsäcke aus 100% Bio-Baumwolle (GOTS-zertifiziert!) im Angebot, die wir euch besonders ans Herz legen möchten.

Was ist besonders an Schlummersack?

Das Original

Wer es auf einen Schlafsack mit Fuß abgesehen hat, findet hier das Original – denn Schlafsäcke mit Füßen sind eine Erfindung und Produktentwicklung von Schlummersack. Zudem bietet Schlummersack eine riesige Auswahl an Farben, Motiven, sowie sechs verschiedenen Größen und vier verschiedenen Tog-Stärken – also unterschiedlichen Wärmestufen – an.

Kundenservice

Braucht ihr Hilfe bei der Bestellung, so bietet ein kleines Unternehmen aus Deutschland ebenfalls einen entscheidenden Vorteil: die persönliche Kundenberatung. Schlummersack legt großen Wert auf seinen Kundenservice und hilft euch bei Fragen rund um die Auswahl des richtigen Schlafsacks jederzeit gern weiter.

Materialien

Für einen Schlafsack von Schlummersack spricht auch, dass für die Herstellung ausschließlich Materialien nach Oeko-Tex Standard 100 verwendet werden. Die neue Kollektion von Schlummersack – die SlumberOrganix – aus 100% Bio-Baumwolle ist sogar GOTS-zertifziert und damit garantiert frei von jeglichen Schadstoffen. So ist garantiert, dass die Haut eures Kindes nur mit hochwertigen Bio-Materialien in Kontakt kommt.

Alle Infos auf einen Blick

Die neue Bio-Kollektion – SlumberOrganix

Ganz neu hat Schlummersack eine Kollektion aus GOTS-zertifzierter Bio-Baumwolle herausgebracht – die SlumberOrganix Schlafsäcke. Auch diese Schlafsäcke gibt es mit oder ohne Fuß und natürlich in verschiedenen Größen, Mustern und Tog-Stärken.

Nur das Beste für zarte Babyhaut

Das Besondere ist, dass für diese Schlafsäcke noch hochwertigere Materialien verwendet werden – nämlich 100% Bio-Baumwolle. Die SlumberOrganix sind außerdem GOTS-zertifziert. Das bedeutet, dass nicht nur die Stoffe die strengen Umweltkriterien erfüllen müssen, sondern beispielsweise auch die Produktion, die Verpackung, sowie der gesamte Herstellungsprozess. Auch soziale Standards müssen erfüllt werden: zum Beispiel das Einhalten der Mindestlöhne, angemessene Arbeitszeiten oder sichere Arbeitsplätze.

Herstellung und Nachhaltigkeit

Hersteller von Schlafsäcken gibt es viele. Die wenigsten produzieren allerdings in Deutschland. Im Gegenteil – selbst namenhafte Marken lassen ihre Produkte (zu Niedrigstlohnpreisen) in China fertigen.

Schlummersack hingegen lässt seine SlumberOrganix Schlafsäcke in der hauseigenen Näherei in Plauen herstellen. Aber nicht nur die Näherei hat seinen Sitz in Deutschland, sondern auch die Weberei und Druckerei. Ganz nach ihrem Firmen-Leitsatz „Von Müttern für Mütter“ schaffen und sichern sie dadurch nicht nur Arbeitsplätze in Deutschland, sondern können so natürlich auch eine lückenlose Qualitätskontrolle gewährleisten.

Übrigens ist auch die Verpackung nachhaltig und umweltschonend: denn die Schlafsäcke werden in Säckchen geliefert, die ebenfalls aus Bio-Baumwolle bestehen. Die Baumwollbeutel können dann anschließend für die Turnsachen oder zur Aufbewahrung von Spielsachen benutzt werden. Die Versandkartons sind aus recyceltem Papier.

Besonders toll finden wir aber auch, dass Schlummersack für jeden verkauften SlumberOrganix Babyschlafsack einen Baum im Regenwald von Borneo anpflanzt. Und weil Regenwälder „die Lunge unseres Planeten“ sind und Treibhausgase absorbieren, tragt ihr mit jedem Kauf eines SlumberOrganix Babyschlafsacks auch zum Schutz unseres Klimas bei. Super Sache, oder?

Alle Infos auf einen Blick

Warum sollten Babys überhaupt in Schlafsäcken schlafen?

Dass Babys und Kleinkinder am besten in Schlafsäcken schlafen sollten, wissen inzwischen fast alle Eltern. Gerade Ärzte und Hebammen raten dazu. Grund hierfür ist der plötzliche Kindstod, der vor allem im Schlaf auftreten kann und oft durch Bettdecken hervorgerufen wird, die aus Versehen über das Gesicht des Babys rutschen.

Sind die Kinder größer und alt genug, die Bettdecke selbstständig wegzustrampeln, führt das wiederum zu einem neuen Problem: denn eine weggestrampelte Bettdecke schützt zwar vor Überhitzung oder einem Atemrückstau, kann jedoch wiederum zu einer unbemerkten Auskühlung des kleinen Körpers während des Schlafs führen.

Einer der wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen, um den plötzlichen Kindstod zu verhindern, ist daher die Verwendung von Schlafsäcken.

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sind Dank der heutigen Empfehlungen, die Fälle des Plötzlichen Kindstodes in Deutschland um nahezu 80 Prozent zurückgegangen.

Seid hier neugierig geworden? Auf der Seite von Schlummersack könnt ihr euch das große Schlafsack-Sortiment noch einmal genauer ansehen. Dort findet ihr auch alles zu den richtigen Größen, sowie Infos zu den Tog-Stärken.

Die besten MP3-Player für Kinder im Test 2019

Toniebox, Tigerbox, Hörbert oder doch ein ganz normaler CD-Player? Die Stiftung Warentest hat sich 13 Kindermusikspieler genauer angeschaut und diese unter anderem auf Bedienung, Klang, Akkulaufzeit und Schadstoffe überprüft. Nur drei konnten überzeugen – alle anderen Musikspieler fielen mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ durch.

Im Test waren 4 „moderne Musikspieler“ ohne CD (Toniebox, Hörbert, Tiger Box und Dog Box) und 9 klassische CD-Spieler (unter anderem von AEG, ok., Lexibook und Lenco). Fast alle MP3-Player fielen vor allem in den Kategorien Klang und Lautstärke durch – nur drei konnten die Tester überzeugen. Welche das waren, lest ihr hier:


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Der Testsieger: Hörbert

Der Hörbert ist ein Musikspieler aus Holz, der in einem Familienbetrieb in Baden-Württemberg von Hand gefertigt wird. Er wird mit einer SD-Karte geliefert, auf der bereits Musik und Hörspiele gespeichert sind – aber natürlich lässt sie sich auch mit eigenen Titeln bespielen.

Die Bedienung ist kinderleicht: es gibt neun bunte Knöpfe, die jeweils zu einer Abspielliste mit Musik- oder Hörspieltiteln führt. Außerdem gibt es zwei graue Knöpfe zum Vor- und Zurückspulen, sowie einen Lautstärkeregler.

Der Hörbert ist das einzige Gerät, welches in der Kategorie „Lautstärke“ mit „sehr gut“ abschneidet. Selbst auf dem Maximum ist die Lautstärke noch im grünen Bereich. Im Inneren ist ein weiterer Lautstärkeregler versteckt, mit dem Eltern die Lautstärke sogar noch zusätzlich begrenzen können.

Hervorragend bewerten die Tester auch die Verarbeitung, Haltbarkeit und Sicherheit des Geräts. Er ist robust und übersteht selbst Stürze unbeschadet. Sollte doch einmal etwas kaputt gehen, so kann man den Hörbert zur Reparatur einschicken oder mit den erhältlichen Ersatzteilen selbst reparieren.

Auch bei der Batterielaufzeit schnitt der Hörbert von allen getesteten Musikspielern am besten ab – insgesamt 57 Stunden Musik konnte er am Stück abspielen. Auch wichtig: im Holz (welches übrigens aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt) konnten keine kritischen Schadstoffmengen festgestellt werden. Außerdem funktioniert er ganz ohne Internet.

Fazit: Er ist mit 239 € das teuerste Gerät von allen, aber auch mit Abstand das Beste. Die Investition in einen guten Musikspieler lohnt sich aber. Nicht zuletzt, weil mit dem Hörbert keine weiteren Kosten anfallen – wie vergleichsweise bei der Toniebox.


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Auch empfehlenswert: die Toniebox

Die Toniebox kennen sicherlich schon die meisten Eltern. Ein Würfel, der mit kleinen Figuren – den „Tonies“ – bestückt wird, um Musik oder Hörspiele abzuspielen. Stellt man einen Tonie auf die Box, startet ein bestimmter Inhalt. Für die Einrichtung wird WLAN benötigt.

Die Bedienung ist bereits für die Kleinsten möglich: die Lautstärke etwa lässt sich durch ein Kneifen in die Ohren verstellen, vor- oder zurückspulen kann man, indem man die Toniebox nach links bzw. nach rechts neigt.

Foto: tonies.de

Bei Verarbeitung und Haltbarkeit konnte die Toniebox die Tester ebenfalls überzeugen. Auch sie übersteht Stürze unbeschadet. Einziger Kritikpunkt sind die relativ teuren Tonies (ca. 15 € pro Stück) und die zu hohe Lautstärke, wenn die Box gemeinsam mit Kopfhörern genutzt wird – Eltern können die Lautstärke jedoch online dauerhaft senken/anpassen bzw. ganz einfach auf Kopfhörer verzichten.

Fazit: Empfehlenswert und kinderleicht zu bedienen. Neben den Anschaffungskosten der Box (ca. 80 €) sollte man aber auch an die Kosten der Tonies denken, die extra gekauft werden müssen.


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Der beste CD-Spieler: Lexibook Avengers

Alle Eltern, die lieber auf den „guten, alten CD-Player“ zurückgreifen möchten, empfiehlt sich der Lexibook Avengers. Das Schöne an dem Gerät: mit ihm kann man neben CDs auch Radio hören. Außerdem verzichtet es auf einen Kopfhöreranschluss, wodurch keine Gefahr für kleine Kinderohren durch eine zu hohe Lautstärkebelastung besteht.


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Tigerbox und Dog Box

Auch die Tigerbox und die Dog Box sind in Ordnung – wenn sie ohne Kopfhörer benutzt werden. Dann wird die Musik von beiden Boxen nämlich deutlich zu laut wiedergegeben. Besonders bei der Dog Box fällt das negativ auf – weshalb diese nur mit „mangelhaft“ abschneidet. Die Lautstärke über die Lautsprecher ist bei beiden Boxen jedoch völlig in Ordnung.

Besonders toll an den Boxen ist, dass man sie über viele verschiedene Arten bespielen kann. Beide Boxen können sowohl mit einer Speicherkarte mit Musik versorgt werden, aber auch via Bluetooth und Smartphone (über verschiedene Streaming-Dienste) können Inhalte wiedergegeben werden. Bei der Dog Box kann außerdem auch noch ein USB-Stick angesteckt werden. Und: sowohl die Tiger Box als auch die DogBox verfügen über eine integrierte LED-Beleuchtung. Außerdem sind sie vergleichsweise sehr günstig.


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Schadstoffe in Musikspielern

Die gute Nachricht zuerst: fast alle getesteten Geräte waren frei von gefährlichen Schadstoffen – sowohl die Geräte an sich, als auch Zubehörteile wie Figuren oder Mikrofone. Ein einziger CD-Spieler fiel allerdings durch die Prüfung der Stiftung Warentest. Denn der CD-Player von BigBen (Kids Unicorn Edition) enthielt in den Knöpfen Naphthalin, welches im Verdacht steht, Krebs zu erregen. Auch sonst konnte das Gerät allerdings nicht überzeugen: in den Kategorien „Klang“ und „Lautstärke“ schnitt es neben der Kategorie „Schadstoffe“ besonders schlecht ab.

Auf was sollte man beim Kauf von Musikspielern für Kinder achten?

Neben der Schadstofffreiheit und der maximalen Lautstärke würde ich allen Eltern empfehlen, sich genau zu überlegen, wie das Gerät genutzt werden soll.

Sollen Kinder es allein bedienen können oder soll sie vielleicht sogar lieber auf die Hilfe der Eltern angewiesen sein? Je nachdem sind ganz unterschiedliche Geräte zu empfehlen. Die Bedienung des Hörberts und der Toniebox beispielsweise erfolgt – auch bei sehr jungen Kindern – ganz intuitiv, ein weiteres Gerät bzw. Internet ist nicht notwendig. Bei anderen Geräten sieht das teilweise anders aus.

Auch Tiger Box und DogBox können zwar von Kindern ebenfalls eigenständig bedient werden – allerdings nur, wenn USB-Stick oder Speicherkarte eingesteckt ist. Für das Musikhören via Bluetooth oder Streamingdienste hingegen braucht es natürlich ein Smartphone in Reichweite – hier benötigen jüngere Kinder die Hilfe der Eltern.

Foto: stock.adobe.com/Renata Osinska

Klassische CD-Player können Kinder ab 4 Jahren meist auch schon selbstständig bedienen – allerdings sind sie oft noch sehr unvorsichtig im Umgang mit CDs. Diese landen bei kleinen Kindern dann recht schnell auf dem Fußboden und sind durch Kratzer nicht mehr hör-/verwendbar.

Bedenken sollte man neben dem Preis für das Gerät natürlich auch mögliche Folgekosten. Der Hörbert mag mit 239 € zunächst recht teuer erscheinen, dafür kann man Lieder kostenlos auf die mitgelieferte SD-Karte spielen. Kauft man für die Toniebox jedoch nur 10 Figuren (eine Figur kostet ca. 15 €) hinzu, liegt man preislich sogar schon darüber. Auch CDs müssen extra gekauft werden oder Streaming-Dienste bezahlt werden. Manche Geräte verfügen bei der Lieferung aber bereits über einige Inhalte, sodass die Musikplayer sofort genutzt werden können.

Nicht ganz so relevant, aber für einige sicherlich doch interessant ist, ob das Gerät mit Batterien oder Akku betrieben wird und ob dieser einzeln austauschbar ist. In Sachen Nachhaltigkeit und Ersatzteilen sticht hier ganz klar der Hörbert hervor. Er ist das einzige Gerät, für das im Shop Ersatzteile für die eigenständige Reparatur nachbestellt werden können.

Die besten Schnäppchen und Sales zum Cyber Monday

Amazon Black Friday Woche: tausende Angebote bis 50% reduziert

Bei Amazon gibt es ab heute Abend alle 5 Minuten neue Blitzangebote, besonders hohe Rabatte und viele Tagesangebote, bei denen ihr richtig sparen könnt. Mit dabei sind u.a.:

Highlights bei den heutigen Black Friday Angeboten bei Amazon sind unter anderem:

C&A: 50% Rabatt auf Hunderte Teile

Heute abend startet bei C&A der Black Friday Sale! Auf Hunderte Teile gibt es echte 50 % Rabatt. Dabei sind Bodys, Winterjacken, Schühchen und natürlich auch jede Menge Kleider, Hosen und Oberteile. Hier könnt ihr euch anschauen, was alles im Sale ist:

Auch Disney-Fans kommen nicht zu kurz. Denn reduziert ist auch jede Menge Kleidung von Winnie Puuh, Mickey oder Minnie Maus. Außerdem findet ihr auch viele Kleidungsstücke aus Bio-Baumwolle im Sale.

bücher.de – Black-Cyber Week bis 20% Rabatt

bücher.de veranstaltet vom 24.11. bis 02.12.2019 die Black-Cyber Week! Ihr habt die Möglichkeit bis zu 20 % auf unsere verschiedenen Kategorien zu sparen. Und das Beste? Bücher.de liefert immer innerhalb Deutschlands versandkostenfrei ohne Mindestbestellwert!

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Kindersitze im neuen Test 2020 von Stiftung Warentest und ADAC

Der neue Kindersitze Test von ADAC und Stiftung Warentest ist da –  im aktuellsten Test im Oktober 2019 hat der ADAC 20 Kindersitze und Babyschalen getestet – mit überwiegend guten Ergebnissen. 16 Modelle sind mindestens „befriedigend“, allerdings sind auch 4 Babschalen mit „mangelhaft“ durchgefallen.

Kindersitze Test Oktober 2019: Babyschalen, Kindersitze und Reboarder

Testsieger mit einem „gut“ (Note 1,6) wurde die Babyschale Swandoo Albert zusammen mit der i-Size Base, die in allen Kategorien (Sicherheit, Schadstoffe, Ergonomie und Bedienung) mit gut oder sehr gut abgeschnitten hat. Es gab aber auch im aktuellsten Test wieder vier Kindersitze, die mit „mangelhaft“ komplett durchgefallen sind und die aufgrund zu hoher Schadstoffwerte nicht zu empfehlen sind. Erfreulich ist jedoch, dass die meisten aktuellen Kindersitze „gut“ und sicher sind.

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Gewinne ein tolles dm-Lieblingsprodukte-Paket im Wert von 100€!

Wir freuen uns über 25.000 Freunde und Follower auf unserem Instagram-Account „Was Mamas Wollen“ und verlosen deshalb zusammen mit Naturkosmetik-Bloggerin Susanne von „sunatürlich“ ein dm-Paket im Wert von 100€. Sie hat exklusiv für euch 18 ihrer Lieblingsprodukte ausgewählt – alle gesund und ohne Schadstoffe.

Zum Mitmachen klickst du einfach hier oder auf den Gewinnspiel-Beitrag unter diesem Text. Viel Glück!

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